Presse-Info
zum Thema Kinderarbeit
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1. Was ist Kinderarbeit?
Unter Kinderarbeit
kann sowohl eine leichte Tätigkeit im Haushalt oder in der bäuerlichen
Familienbetrieb verstanden werden, als auch eine durchaus schwere Arbeit
in Industrie, Bergwerken oder auf der Straße. Während im Falle einer leichten
Tätigkeit durchaus zu Recht bestritten werden kann, ob diese dem Kind
wirklich schadet, empfiehlt sich den Bereich derjenigen Kinderarbeit genauer
zu bezeichnen, der Kinder in ihrer Entwicklung wirklich beeinträchtigen
kann. Die "Internationale Arbeitsorganisation" (IAO oder engl. ILO) empfiehlt
deshalb ersteres mit Child Work und zweiteres mit Child Labour zu bezeichnen.
Im deutschen gibt es diese differenzierenden Bezeichnungen nicht; deshalb
empfiehlt es sich, für den Bereich der schweren Kinderarbeit von ausbeuterischer
Kinderarbeit zu sprechen, so wie es auch die "Konvention für die Rechte
des Kindes" (UN-Konvention aus dem Jahre 1989) tut.
- Arbeit von zu jungen
Kindern: Kinder in Entwicklungsländern beginnen mit der Arbeit in Fabriken
häufig bereits im Alter von 6 oder 7 Jahren;
- lange Arbeitszeiten:
in manchen Fällen 12 bis 16 Stunden am Tag; Arbeit unter Überanstrengung:
gemeint ist körperliche oder auch psychische Anstrengung wie z.B. in
engen Minenwerken;
- Arbeit auf der
Straße: unter ungesunden und gefährlichen Bedingungen;
- Arbeit für eine
sehr geringe Bezahlung;
- Arbeit mit nur
geringem Anreiz; wie z.B. monotone und sich ständig wiederholende Aufgaben,
die die soziale und seelische Entwicklung des Kindes hemmen;
- Übertragung von
zuviel Verantwortung;
- Kinderarbeit als
Subjekt von Einschüchterung; Verhinderung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl,
z.B. durch unfreie Arbeitssituationen wie in Schuldknechtschaft oder
auch durch sexuellen Mißbrauch.
In seinem World Labour
Report von 1992 findet sich eine Charakterisierung dieser ausbeuterischen
Kinderarbeit.
2. Ausmaß von Kinderarbeit
IAO und UNICEF schätzen
die Zahl der Kinder in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen nach obiger
Definition auf zur Zeit ca. 250 Millionen Kinder. Die Altersangaben variieren
dabei von Land zu Land, je nachdem welche Altersgrenze das jeweilige Kinderarbeitsschutzgesetz
vorsieht (zwischen 12. und 16. Lebensjahr). Die unterschiedlichen Altersangaben
lassen eine genaue, universal gültige Erfassung von Kinderarbeit nicht
zu. Darüber hinaus gibt es aber auch vermutlich eine hohe Dunkelziffer,
da die Bereiche, in denen Kinder arbeiten, oft nicht kontrollierbar sind
und die nationalen Regierungen, von denen meist die entsprechenden Daten
über Kinderarbeit stammen, eher versuche, das Problem zu verharmlosen.
Die absolut höchste
Zahl an Kinderarbeiter ist in Indien zu finden (44 Mio.). Die Kinderarbeitsquote,
d.h. in Relation zur Anzahl der Kinder, ist in Afrika die höchste (20
- 25%), wobei die Subsaharastaaten am stärksten betroffen sind (in Burkina
Faso arbeiten z.B. 70% der Kinder). Im Durchschnitt arbeiten in den Ländern
der Dritten Welt 18 von hundert Kindern unter ausbeuterischen Bedingungen.
3. Formen von Kinderarbeit
Die Arbeitsplätze
von Kindern lassen sich grob in fünf Kategorien einteilen:
- (1) Die am weitest
verbreitete Form der Kinderarbeit ist die Arbeit im eigenen Haushalt
und in der hauptsächlich auf den eigenen Bedarf ausgerichteten bäuerlichen
Landwirtschaft. In Indien arbeiten z.B. 90% der 44 Millionen arbeitenden
Kinder in der Landwirtschaft.
- (2) Die selbständige
Kinderarbeit im informellen Sektor der Ökonomie findet man hauptsächlich
in den Ländern Lateinamerikas. Dazu gehören: Zeitungen verkaufen, Schuhe
und Autor putzen, Müll sammeln und sortieren, Lastentragen, Obst oder
sonstigen alltäglichen Bedarf verkaufen etc. Aber auch betteln, Prostitution
und Diebstahl kann dazu gezählt werden.
- (3) Die z.T. entlohnte
Kinderarbeit im informellen Sektor findet sich in Haushalten (vor allem
für Mädchen), Werkstätten und Kleinbetriebe sowie in der Gastronomie.
- (4) Kinderarbeitsplätze
im formellen Sektor finden sich hauptsächlich in der handwerklichen
bis industriellen Produktion, in Bergwerken und Steinbrüchen, in Ziegelbrennereien
sowie auf Plantagen (Kaffee, Orangen etc.). Die Anzahl der Kinder, die
in der Exportindustrie arbeiten, beträgt wahrscheinlich weniger als
5% der Gesamtzahl der Kinder, die unter ausbeuterischen Verhältnissen
arbeiten. Von den etwa 44 Millionen arbeitenden Kindern Indiens arbeiten
gerade mal geschätzte 80 000 bis 200 000 in der exportorientierten Teppichindustrie.
Das sind immer noch sehr viele; jedoch ist dieser Arbeitsbereich nicht
charakteristisch für Kinderarbeit weltweit.
4. Ursachen von Kinderarbeit
”Die meisten Kinder
arbeiten, weil ihre Familien arm sind.”Armut und Massenarbeitslosigkeit
bedingen, daß Kinder arbeiten und für das Überleben ihrer Familien mithelfen
müssen. Jeder fünfte Mensch der Erde ist als arm oder extrem arm zu bezeichnen.
Die meisten Kinderarbeiter finden wir demnach auch in den ärmsten Regionen
dieser Welt (Indien, Sub-Sahara-Staaten in Afrika). Kinderarbeit ist für
arme Familien oft die einzige Möglichkeit zu überleben. IAO und UNICEF
stellten in einer Untersuchung in Zentralamerika fest, daß acht von zehn
Familien in Armut oder extremer Armut auf die Mitarbeit ihrer Kinder zurückgreifen.
5. Kinderarbeit und Einkommen
Die meisten Kinderarbeiter
erhalten überhaupt keinen Lohn für ihre Tätigkeiten. Die IAO schätzt den
Anteil der entlohnten Kinderarbeit auf lediglich 38% der Gesamtkinderarbeit.
Kinder, die im industriellen Sektor oder der exportorientierten Landwirtschaft
arbeiten, verdienen in der Regel wesentlich weniger als ihre erwachsenen
Kollegen. Kinder im informellen Sektor der Ökonomie verdienen in der Regel
besser als Kinder im formellen Teil. ”In Recife, Brasilien fand der Stadtrat
heraus, daß Kinder durch betteln oder den Verkauf von Früchten an geschäftigen
Straßenkreuzungen das bis zu Dreifache des Mindestlohnes einnehmen konnten;
viele von diesen Kindern verdienen sicherlich mehr als ihre Eltern. Prostitution
kann einer der bestbezahltesten ”Jobs” für Kinder sein... In den Philippinen
z.B. können sie in einer Nacht bis zu 15 US$ verdienen, der Durchschnitt
liegt bei etwa 5 US$.”
6. Internationale Übereinkommen über Kinderarbeit
Im internationalen
Rahmen spielt vor allem die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen
verabschiedete Kinderrechtskonvention eine bedeutende Rolle.
In Artikel 32 Abs.
1 der UN-Kinderkonvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes
an, ”vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit
herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des
Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche,
geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.”
Insgesamt 167 Staaten
haben das Übereinkommen inzwischen unterschrieben.
Etwas enger faßt das
aus dem Jahre 1973 stammende Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung mit zugehöriger Empfehlung Nr. 146 diesen Rahmen. Darin
wird festgelegt,
- eine Innerstaatliche
Politik zu verfolgen, die dazu bestimmt ist, die tatsächliche Abschaffung
der Kinderarbeit sicherzustellen (Artikel 1);
- ein Mindestalter
für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit sicherzustellen, das
nicht unter dem Alter liegen darf, in dem die Schulpflicht endet, auf
keinen Fall unter 15 Jahren (Artikel 2 Abs. 3);
- ein Mindestalter
von nicht unter 18 Jahren für die Zulassung zu einer Arbeit festzusetzen,
die für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit des Jugendlichen gefährlich
ist (Artikel 3, Abs. 1)
Das Übereinkommen
wurde bisher von 46 IAO-Mitgliedsstaaten ratifiziert, unter denen sich
jedoch nur wenige finden, in denen die Zahl der Kinderarbeiter sehr hoch
ist. Für viele Staaten dürfte dabei das sehr hoch angesetzte Mindestalter
für die Beschäftigung von Jugendlichen ein Hinderungsgrund sein (15 mit
Perspektive auf 16 Jahre)
Neben diesem gibt
es noch ein weiteres wichtiges IAO-Übereinkommen, das ArbeiterInnen (also
auch KinderarbeiterInnen) unter zwangsähnlichen Bedingungen - wie zum
Beispiel in Schuldknechtschaft - betrifft. Nach Artikel 2 Abs. 1 dieses
Übereinkommens Nr. 29 aus dem Jahre 1930 wird als Zwangs- oder Pflichtarbeit
jede Arbeit bezeichnet, die unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt
und für die sich die betroffene Person nicht freiwillig zur Verfügung
gestellt hat. Insgesamt 136 IAO-Mitgliedsstaaten haben dieses Übereinkommen
ratifiziert, darunter auch viele Staaten in denen ein hohes Maß an Zwangsarbeit
vermutet wird oder nachgewiesen ist.
7. Maßnahmen zur Behandlung von Kinderarbeit
Die Maßnahmen zur
Behandlung von Kinderarbeit gestalten sich unterschiedlich, je nachdem
welchem Ansatzpunkt und welcher Zielsetzung sie fokussieren. Gerade die
Ziele teilt die Maßnahmen bzw. die darin wirkenden Akteure in zwei Lager:
die einen treten für eine radikale Abschaffung von Kinderarbeit ein während
das andere Lager, zu dem auch die gerade in Lateinamerika stark vertretene
Bewegung der arbeitenden Kinder zählt, sich für ein Recht auf Arbeit aber
gegen Ausbeutung ausspricht. Im einzelnen lassen sich die Maßnahmen in
folgende Kategorien einteilen:
Entwicklungspolitische
Maßnahmen: Hier findet vor allem das IPEC (Internationale Programme on
the Elimination of Child Labour) der IAO Erwähnung. Zu den Zielen des
Programms gehören:
-
Herauslösen der
Kinder aus dem Arbeitsprozeß und ihre Befreiung aus unfreien Beschäftigungssituationen;
-
Parallel zur Erreichung
dieses Zieles Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kinder;
-
Ermöglichung von
Schulausbildung und regelmäßigem Schulbesuch;
- Vorbereitung auf
eine spätere Berufstätigkeit;
Daneben werden strukturelle
Maßnahmen des Landes gefördert, die zur Abschaffung von Kinderarbeit führen.
Das Programm wird zu einem großen Teil durch die deutsche Bundesregierung
gefördert.
Handelspolitische
Maßnahmen/ Sozialklauseln: Hierunter fallen einerseits Zwangsmaßnahmen,
wie sie im Rahmen von GATT/WTO bzw. der OECD diskutiert werden. Sie sollen
Ländern, die Kinderarbeit in der Exportindustrie einsetzen, handelspolitische
Sanktionen auferlegen. Kritiker wenden allerdings ein, daß sich dahinter
protektionistische Maßnahmen der Industrieländer verstecken könnten. Andererseits
fallen darunter aber auch freiwillige Beschränkungen von Kinderarbeit,
wie sie u.a. das RUGMARK-Label im Bereich der Teppichindustrie regelt.
Dabei erklären die Produzenten freiwillig ihren Beitritt, verpflichten
sich danach allerdings keine Kinder unter 14 Jahren in ihrem Betrieb zu
beschäftigen. Zusätzlich flankieren entwicklungspolitische Maßnahmen,
wie die Förderung von Bildungseinrichtungen für Kinder, dieses Programm.
Kampagnen: Sie haben
eher Informations-Charakter und zielen zusätzlich auf das Konsumverhalten.
Nennenswert sind hier die Kampagnen des IBFG (Internationaler Bund freier
Gewerkschaften) und der GTB (Gewerkschaft Textil und Bekleidung im DGB),
die eine sehr rigorose Abschaffung von Kinderarbeit einfordern und die
Teppichkampagne (misereor, terre des hommes und Brot für die Welt) sowie
die Orangensaftkampagne (gefördert durch die Kindernothilfe), die eher
auf Verbesserungen von Arbeitsbedingungen für Kinder abzielen.
Pädagogische Projektarbeit:
Hier gibt es eine Vielzahl von Projekten weltweit, die weitestgehend von
nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden. Auch hier finden
sich beide Zielsetzungen wieder: Abschaffung der Kinderarbeit oder Verbesserung
der Arbeitsbedingungen für Kinder. Gerade in Lateinamerika haben sich
viele dieser Projekte der Bewegung der arbeitenden Kinder angeschlossen.
Soziale Bewegung der
arbeitenden Kinder: Diese Bewegung - mit von Land zu Land unterschiedlichem
formellen Organisationsgrad - findet sich inzwischen in fast allen Ländern
Lateinamerikas. Sie setzen sich vor allem für ein Recht auf Arbeit für
Kinder/ gegen Ausbeutung ein. Ihre Argumentation bezieht sich einerseits
auf die faktisch herrschende Armut, die eine Mitarbeit von Kindern notwendig
macht; andererseits stützen sie sich auch auf ein Selbstbestimmungsrecht
als Kinder. Ein Verbot von Kinderarbeit führe nur zur Illegalisierung
ihres zur Armutsbekämpfung notwendigen Handelns. Solange strukturelle
Maßnahmen Kinderarbeit aber nicht überflüssig mache, könnten auch entwicklungs-
oder handelspolitische oder pädagogische Maßnahmen diese nicht beseitigen.
Darüber hinaus wird der entwicklungsfördernde Aspekt von Kinderarbeit
betont, wie sie auch die reformpädagogische Richtung vertritt.
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